Menü überspringen KABINETTWEIN
Nach dem Weingesetz ein gehobener Qualitätswein, der nicht angereichert werden darf und einen natürlichen Zuckergehalt von mindestens 17° KMW aufweisen muss. Der Höchstalkohol ist mit 13 Vol- % und der Restzucker mit 9 Gramm/Liter begrenzt.
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