Menü überspringen TAFELWEIN
Die unterste Stufe in den verschiedenen europäischen Weingesetzen. In Österreich muss ein Tafelwein mindestens 10,6° KMW Mostgewicht und einen Alkoholgehalt von mindestens 8,5 % Vol. aufweisen. Die Verwendung einer Jahrgangs- oder Sortenbezeichnung ist nicht erlaubt.
Diese Seite verwendet Cookies, um Ihnen ein bestmögliches Surf-Erlebnis bieten zu können. Alle Informationen dazu finden Sie in unserem
Datenschutzhinweis.
OK